Beherbergungssteuer

Seit dem 01.04.2025 wird von jedem Gast Magdeburgs, der eine Beherbergungsstätte benutzt, eine Fremdenverkehrsabgabe, die Beherbergungssteuer erhoben. Diese Beherbergungssteuer in Höhe von 5% des Beherbergungsentgeltes hat der Gast direkt in den jeweiligen Beherbergungsbetrieben zu bezahlen.

Wir, als Ihr Gastgeber, werden bei Androhung hoher Strafen also zwangsverpflichtet, diese Steuer von Ihnen beizubringen. Sollten Sie diese Abgabe nicht bei uns zahlen, sind wir verpflichtet, Ihre persönlichen Daten an das Finanzamt zu melden.