AGB

Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung unseres Ferienhauses begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis: Den Gastaufnahmevertrag. Dieser kann nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Die Verfügbarkeit des Ferienhauses kann ausdrücklich nicht garantiert werden.

Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:

§ 1 Vertragsabschluß

Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die FeWo vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch kurzfristig die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristloser Kündigung und 3-facher Tagesmiete geahndet.

§ 2 Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast bei der Suche nach einer anderen Unterkunft zu unterstützen, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Unterkunft trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und aus den Einnahmen der Ersatzvermietung den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Dafür gilt allerdings, dass der Mietzins zumutbar sein muss. Gelingt eine Ersatzvermietung, z.B. aus Gründen der Kurzfristigkeit nicht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des vereinnahmten Mietzinses.

§ 3 Pflichten des Gastes

Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das reservierte Ferienhaus nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Frühere Abreise berechtigt nicht zur Erstattung. 

§ 4 Nutzungsberechtigte der Ferinwohnung und Haustiere

Das Mietobjekt darf nur von der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl genutzt und bewohnt werden. Das gilt auch für den umzäunten Aussenbereich. Zusammenkünfte und Feierlichkeiten, die über diesen Rahmen hinausgehen, sind nicht gestattet (Ausnahmen nach Rücksprache)! Das Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjektes an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Weiterhin ist, sofern nicht gegen Gebühr anders vereinbart, das Mitbringen von Haustieren nicht erlaubt.

§ 5 An- und Abreise

Das Ferienobjekt steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Abweichungen sind nach Absprache möglich. Mindestmietdauer sind 3 Nächte (Nebensaison) bzw. 4 Nächte (Hauptsaison).

§ 6 Preise

Welche Leistungen zu welchen Preisen vereinbart wurden, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Website und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Generell sind bei einer kurzfristigen Vermietung alle Nebenkosten wie bspw. Wasser/Abwasser, Strom, Müll etc. im Mietpreis enthalten. Die Endreinigung und vom Mieter gewünschte Zusatzleistungen wie Handtücher/Bettwäsche werden gesondert berechnet.

§ 7 Bezahlung

Nach erfolgter Buchung sind 100% des Mietpreises und der evtl. gebuchte Zusatzleistungen vorab zu überweisen. Eine entsprechende Buchungsbestätigung mit der Bankverbindung wird umgehend an den Gast versandt. Erst mit Eingang der Anzahlung wird die Buchung bei uns verbindlich.

§ 8 Kaution

Wir behalten uns vor, eine Kaution zu verlangen.

Die vereinbarte Kaution von 350,00 EUR (kann nach Ermessen des Vermieters auch höher ausfallen, bspw. bei einer längeren Mietdauer) kann am Anreisetag per Barzahlung hinterlegt oder kurz vor Anreise auf unser Konto überwiesen werden (Eingang spätestens 2 Tage vor Anreise). Sie erhalten am Anreisetag eine entsprechende Bestätigung über die Kautionshinterlegung. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Abreise auf Ihr Bankkonto, sofern das Mietobjekt wieder mängelfrei an uns übergeben wurde. Während der Mietzeit entstandene Schäden (dazu zählt u. a. auch ein stark erhöhter Reinigungsaufwand) werden mit dem hinterlegten Kautionsbetrag verrechnet. Bei Schäden, die den Kautionsbetrag überschreiten, erfolgt keine Rückerstattung. Zum weiteren Ausgleich des Schadens wird dann eine entsprechende Nachforderung an den Mieter gestellt.

§ 9 Haftung

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Unfälle im Haus oder auf dem Grundstück. Entstehen im Haus Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Das Bestehen einer Haftpflichtversicherung befreit den Gast nicht von der Pflicht auf persönliche Wiedergutmachung. Ein Abtritt der Entschädigungspflicht an die Versicherungsgesellschaft wird nicht akzeptiert. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördliche Anordnung/Auflagen oder nicht vom Mietobjekt des Vermieters ausgehende Belästigungen durch Baumaßnahmen oder Schallimmissionen etc. beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§ 10 Mietobjekt

Die Vermietung erfolgt mit vollständigem Inventar, einschließlich Geschirr. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln und eventuelle, durch sein Verschulden entstandene Schäden dem Vermieter zu melden und durch Geldleistung zu ersetzen. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben. Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist. Geringfügige Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen (z. B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen.
Mängel der Mietsache, die deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung, wenn er zuvor den Vermieter oder dessen Beauftragten auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist. Der Vermieter darf bei Notfällen das Mietobjekt jederzeit betreten. Falls eine Reparatur notwendig ist, wird der Mieter vorab benachrichtigt. Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.

Sonderklausel Versorgungslage :
Vom Vermieter nicht zu vertretende Ausfälle der Strom- Gas- oder Wasserversorgung Eine, durch die Sanktionspolitik der Bundesregierung, und durch die Versorgungs-Engpässe im Energiesektor entstandene, vorübergehende Mängellage in der Versorgung mit Gas, Strom, oder Wasser im Einzugsgebiet der Ferienwohnung berechtig nicht zu einer Erstattung des Mietzinses, auch wenn das Bewohnen der Fewo dadurch nicht zumutbar ist. Der Versorgungsausfall wird in diesem Fall vom Vermieter, im Rahmen der, auch organisatorischen, Möglichkeiten, in wirtschaftlich vertretbarem Umfang, durch alternative Energie-Einsatzmöglichkeiten ersetzt.(z.B. Wärme durch Strom, statt durch Gas) Wo das nicht möglich und nicht sinnvoll ist, berechtigt der Ausfall der Bewohnbarkeit ausdrücklich nicht zu Schadenersatz, Rückerstattung des gezahlten Mietpreises, oder Mietminderung.
Es ist, insbesondere aus Brandschutzgründen, dem Gast ausdrücklich untersagt, eigene alternative Heizungen, ohne Absprache mit dem Vermieter,zum Einsatz zu bringen

§ 11 Stornierung der Mietvereinbarung

Wir erlauben unseren Gästen eine kostenfreie Stornierung bis 90 Tage vor Beginn der Mietzeit. Bei kurzfristiger Stornierung (90-61 Tage) berechnen wir 50% des vereinbarten Mietpreises, bei 60-31 Tage vor Mietbeginn werden 75% des Mietpreises fällig und bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Mietbeginn 100% der Mietsumme. Die Stornogebühren verringern sich, wenn das Ferienobjekt an einen anderen Mieter für denselben oder längeren Zeitraum, sowie derselben Mietsumme vermietet werden kann. Eventuelle An- oder bereits komplett getätigte Mietpreiszahlungen werden unter Berücksichtigung der eben aufgeführten Stornogebühren innerhalb von 14 Tagen erstattet. Wir erlauben uns ebenfalls bis 1 Woche vor Beginn der Mietzeit eine Kündigung auszusprechen, ohne nähere Angaben von Gründen. Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn oder vorzeitiger Abreise werden 100% des vereinbarten Mietpreises fällig. Es wird empfohlen, sich gegen das mit einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern!

Sonderrücktrittsrecht CORONA : Ist der Antritt der Reise wegen corona-bedingtem verordnetem Vermietungsverbot oder  inzidenzabhängiger Reiseeinschränkungen nicht möglich, gilt ein Sonderrücktrittsrecht mit 100%iger Rückerstattung des Reisepreises.

Dieses Sonderrücktrittsrecht gilt nicht, wenn das Reiseverbot für den Gast wegen wirksamer 2G Regelung greift.
Ist die Beherbergung des Gastes allein wegen aktiver 2G Regelung nicht möglich, wird der Reisepreis nur zurückerstattet, wenn eine alternative Vermietung an andere Gäste erfolgreich war.

§ 12 Hausordnung

Es gilt die im Ferienhaus ausliegende Hausordnung. Bei Verstoß gegen die Hausordnung kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Kommt es wiederholt zu Verstößen, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. In diesem Fall tritt der § 11 in Kraft der besagt, dass bei vorzeitiger Abreise 100% des vereinbarten Mietpreises fällig sind, es sei denn, das Ferienobjekt kann an einen anderen Mieter für denselben oder längeren Zeitraum und der selben Mietsumme weiter vermietet werden.

§ 13 Datenschutz

Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

§ 14 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, an dem sich das Ferienobjekt befindet und an dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht Magdeburg.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.